Gebundene Ausgaben – intransparente Umgehung des Volkes?

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu intensiven Diskussionen - um nicht zu sagen Streitigkeiten - zwischen Stadt- und Gemeinderat über grosse Ausgabenblöcke, welche der Stadtrat als «gebundene Ausgaben» deklariert und somit in eigener Kompetenz – und damit in Umgehung des Gemeinderates oder gar des Stimmvolkes – beschlossen hat. Da rund 80% der Ausgaben als Gebunden deklariert werden, erklärt Letzteres die Brisanz des Themas. Die Parlamentarische Initiative (PI) «Begründung und amtliche Publikation der Bewilligung hoher gebundener Ausgaben», welche die FDP miteingereicht hat, soll nun mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen.

Da rund 80% der Ausgaben als Gebunden deklariert werden, erklärt Letzteres die Brisanz des Themas. Die Parlamentarische Initiative (PI) «Begründung und amtliche Publikation der Bewilligung hoher gebundener Ausgaben», welche die FDP miteingereicht hat, soll nun mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen.

 

Ausgabenkompetenzen vermeintlich geregelt
In der Gemeindeordnung der Stadt sind die Ausgabenkompetenzen von Stadt- und Gemeindesrat klar geregelt. Der Stadtrat kann einmalige Ausgaben (EA) bis Fr. 200’000 sowie jährliche wiederkehrende Ausgaben (WA) von bis zu Fr. 20'000 in eigener Kompetenz bewilligen. Der Gemeinderat beschliesst über EA von bis zu 5 Millionen Franken und WA bis zu Fr. 500'000. Höhere Beträge unterliegen der Volksabstimmung. Die Ausgabenkompetenzen scheinen damit klar geregelt zu sein. Doch das Gemeindegesetz des Kantons Zürich öffnet mit den sogenannt «gebundenen Ausgaben» eine Hintertür für den Stadtrat, mit welcher er seine Ausgabenkompetenzen in ganz bestimmen Fällen überschreiten kann.

 

Umstrittene Hintertüre für den Stadtrat
Das neue Gemeindegesetz hält fest, dass Ausgaben als «gebunden» deklariert werden können, wenn die Gemeinde durch Rechtssetzende Erlasse, durch Gerichtsentscheide oder durch (frühere) Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane verpflichtet ist, Aufgaben umzusetzen. Sachlich, zeitlich und örtlich bzw. mit Bezug auf die Ausgabenhöhe darf der Gemeinde (sprich dem Stadtrat) dabei aber kein erheblicher Entscheidungsspielraum bleiben. Die Frage, wann und wie eine Aufgabe umgesetzt werden muss, führt dabei zu diversen Auseinandersetzungen in der ganzen Schweiz – insbesondere in Verbindung mit sehr hohen Ausgaben. Ist eine Aufgabe verschiebbar, muss im ordentlichen Budgetprozess oder gar in der Volksabstimmung darüber entschieden werden. Besteht in der Art der Umsetzung ein erheblicher Spielraum, ist die Aufgabe nicht gebunden. So hat beispielsweise das Bezirksgericht Zürich im 2014 entschieden, dass bezüglich dem «Wie» von energetischen Massnahmen ein erheblicher Entscheidungspielraum besteht.

 

PI schafft Transparenz und Rechtssicherheit
Die erste PI im Winterthurer Gemeinderat (2018.70) verlangt nun, dass der Stadtrat Entscheide über einmalige gebundene Ausgaben von über 1 Mio. Franken und jährliche wiederkehrenden Aufgaben von über Fr. 250'000 inkl. Rechtsmittelbelehrung amtlich publiziert. Dabei muss er die Gebundenheit gemäss den gesetzlichen Grundlagen begründen. So muss der Stadtrat mehr Transparenz schaffen über seine Entscheide zu den gebundenen Ausgaben, was auch dazu führen soll, dass er die Gebundenheit konsequenter hinterfragt. Mit der amtlichen Publikation des Entscheides wird auch geklärt, ab wann die Frist von fünf Tage für den Stimmrechtsrekurs laufen, und der Bevölkerung der Weg aufgezeigt, sich gegen einen solchen Entscheid zur Wehr zu setzen. Die PI ist eine wichtige Vorlage, um mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen! Über die PI wird an der Gemeinderatsitzung vom 17. September 2018 abgestimmt.

 

Romana Heuberger, Mitglied der Sachkommission Bau und Betriebe (BBK)

PI 2018.70