Die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Gebundenheitserklärung der Kosten für die Neugestaltung der Frauenfelderstrasse wurde vom Verwaltungsgericht gutgeheissen. Der Versuch des Stadtrates, das Mitspracherecht des Parlaments und der Bevölkerung bei grossen Strassenprojekten auszuschalten, ist somit gescheitert. Ein Sieg für die Demokratie!
36 Stimmberechtigte der Stadt Winterthur, darunter 19 Mitglieder des Parlaments, haben gemeinsam eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht gegen den Entscheid des Stadtrates, die Ausgaben für die Neugestaltung der Frauenfelderstrasse als gebunden zu qualifizieren. Das Verwaltungsgericht hat den Beschwerdeführenden nun rechtgegeben und den entsprechenden Stadtratsbeschluss vom 17. August 2022 aufgehoben.
Neugestaltung ist nicht gleich Sanierung
Gebunden sind Ausgaben gemäss Gesetz nur dann, wenn kein erheblicher Handlungsspielraum in der sachlichen, zeitlichen und örtlichen Umsetzung einer Staatsaufgabe besteht. Dass die Strasse saniert werden muss, wurde nie bestritten. Zwischen der einfachen Sanierung der Werkleitungen und der kompletten Umgestaltung der Frauenfelderstrasse liegt aber ein erheblicher Gestaltungs-Spielraum, betonten die Beschwerdeführenden.
Mitspracherecht der Bevölkerung muss hoch gewichtet werden
Das Verwaltungsgericht hat nun festgehalten, dass die Stadt bei der Frage, «wie» die Frauenfelderstrasse neugestaltet werden soll, sehr wohl einen grossen Handlungsspielraum hat und deshalb die Kosten nicht für gebunden erklären darf. Es verweist darauf, dass die Kantonsverfassung ein obligatorisches Finanzreferendum vorsieht und damit die Mitsprache der Stimmberechtigten hoch gewichte. Weil die Qualifikation eines Kredites als gebundene Ausgabe den Miteinbezug der Bevölkerung ausschliesse, dränge sich Zurückhaltung bei gebundenen Ausgaben aus.
Romana Heuberger, Stadtparlamentarierin FDP, hält fest: «Mit der Gebundenheitserklärung der Kosten für die Neugestaltung der Frauenfelderstrasse hatte der Stadtrat versucht, das Mitbestimmungsrecht der Bevölkerung zu umgehen. Damit hat er eine rote Linie überschritten. Das Verwaltungsgericht hat diesem undemokratischen Machtgehabe nun einen Riegel geschoben.»
Andreas Geering, Stadtparlamentarier Mitte, hofft, dass dieser Entscheid den Stadtrat nun dazu bringt, die Bevölkerung bei bedeutenden verkehrspolitischen Themen wieder miteinzubeziehen und die Ausübung der politischen Rechte zu ermöglichen.
Michael Gross, Stadtparlamentarier SVP, betont, dass dieser Entscheid zukunftsweisend sei: «Wäre der Stadtrat mit diesem Vorgehen durchgekommen, hätten das Parlament und die Bevölkerung zu Infrastrukturprojekten inskünftig kaum mehr etwas zu sagen gehabt.»
Annetta Steiner, Stadtparlamentarierin GLP, ist überzeugt davon, dass das Gericht durch diesen Entscheid den Weg frei gemacht hat für eine bessere und demokratisch legitimierte Lösung an der Frauenfelderstrasse.
Romana Heuberger, Stadtparlamentarierin FDP
Andreas Geering, Stadtparlamentarier Die Mitte Stadt Winterthur
Michael Gross, Stadtparlamentarier SVP
Annetta Steiner, Stadtparlamentarierin GLP