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Schulbauten – Kosten laufen aus dem Ruder

Die FDP stellt zwei Anträge zum Planungs- und Projektierungskredit Steinacker. Doch vorweg möchte ich in aller Deutlichkeit festhalten, dass die FDP klar hinter dem Um- und Ausbau des Schulhauses Steinacker und der Erweiterung von der Turnhalle steht. Der Bedarf ist aus unserer Sicht unbestritten. Wir Freisinnigen wollen solide, funktionale, energieeffiziente und nachhaltige Schulbauten, wo ein inspirierendes Lernumfeld für unsere Kinder schaffen – aber keine Luxusbauten. Wir wollen Geld für unsere Kinder, ihre Betreuung, ein kreatives Lernumfeld und engagierte Lehrpersonen ausgeben – aber nicht mehr als sinnvoll nötig in Steine.

 

Die FDP stellt zwei Ergänzungsanträge zur Vorlage, welche ich gerne begründen werde:

 

Antrag 1

Der Stadtrat entscheidet vor der Projektierung für die Erweiterung und Renovation des Schulhaus Steinacker mit einem Bericht der Denkmalpflege über die Entlassung des bestehenden Gebäudes aus dem kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten.

 

Antrag 2

Der Stadtrat schreibt den Projektwettbewerb für den geplanten Erweiterungs-Neubau des Schulhauses Steinacker mit dem zu planenden Raumangebot, den zu berücksichtigen funktionalen Zusammenhängen und einzuhaltenden Rahmenbedingungen auch mit folgenden Kennwerten aus: BKP2/GV = Fr. 750/m3 (+/- 25%).

 

Begründung zu Antrag 1

Aus unserer Sicht ist die Beurteilung, ob ein Gebäude im Inventar der schützenswerten Bauten bleiben soll oder nicht, sinnvoller Weise Teil von jeder Machbarkeitsstudie. Eine Entlassung eröffnet riesige inhaltliche Chancen für ein Bauprojekt. Man könnte z.B. in die Höhe bauen und damit Grünfläche erhalten, Photovoltaikanlagen platzieren, etc. Dass eine Entlassung Chancen bringt, haben wir auch beim Projekt Schulhaus Wallrüti eindrücklich zur Kenntnis nehmen dürfen. Und je nach Ausgangslage würde eine Entlassung die Kosten für eine Sanierung des Gebäudes immens reduzieren.

 

Ob ein Gebäude aus dem Inventar entlassen wird, basiert klar auf einer Empfehlung der Denkmalpflege, welche dazu einen Bericht abgibt. Letztendlich ist es aber eine Interessensabwägung, die aus unserer Sicht der Stadtrat vorzunehmen hat und nicht die Verwaltung. Dies insbesondere deshalb, weil die Stadt gleichzeitig über die Gebäude im kommunalen Inventar entscheidet, aber auch Bauherr ist. Allfällige divergierende Interessen gilt es gegeneinander abzuwägen. Dass es eine Interessenabwägung ist, zeigt das Beispiel der Stadt Zürich. Der Stadtrat hat beim Schulhaus Triemli bekräftigt, dass die drei bestehenden Bauten aus den 1940er Jahren «hochwertige historische Zeitzeugen» sind. Und trotzdem hat er sie in einer Interessenabwägung aus dem kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten entlassen und damit Platz geschaffen für einen Neubau. Eine Entlassung aber auch ein Verbleiben im Inventar ist also auch ein politischer Entscheid.

 

Das Schulhaus Steinacker stammt aus der Hochkonjunktur und wurde mit vorgefertigten Betonelementen erstellt. Was das für die Qualität der Gebäude und die bestehende Isolation etc. bedeutet, dürfte jedem klar sein. Es geht uns aber nicht darum, dass das Gebäude abgerissen wird, sondern dass Möglichkeiten geschaffen werden z.B. für eine Umgestaltung, für eine effiziente Fassadensanierung zur Erhöhung der Energieeffizienz etc. etc.

 

Begründung für den Antrag 2

Wir stimmen heute erst über den Planungs- und Projektierungs-Kredit ab. Wir haben jedoch nichts mehr zu den Bauten im Steinacker zu sagen, bis das definitive Projekt mit dem Ausführungskredit vorliegt. Bis dahin haben wir aber bereits Millionen für die Planung ausgegeben (im Steinacker 3,4 Mio.) und die Planung hat so lange gedauert, dass ein «zurück zum Start» de facto keine echte Option mehr ist, zumal der Schulraum bis dahin bereits dringend benötig wird. Ein Nein zu einem Projekt wäre dannzumal eine Katastrophe. So, wie der Planungsprozess heute läuft, stellen wir somit mit der Genehmigung des Planungskredites eigentlich einen Blankocheck aus für die maximal in der Vorlage zum Planungskredit vorgegebenen Baukosten. Im Fall des Neubauprojektes beim Schulhaus Steinacker reden wir dabei über Kosten, die bis zu maximal 50% über den heutigen durchschnittlichen Baukosten von Schulbauten im Kanton Zürich liegen oder um es mit dem entsprechenden Benchmark-Wert zu sagen bei BKP2 GV von 1'136 Franken statt bei rund 750 Franken/m3.

 

In der ersten Lesung hat man uns gesagt, die Kosten des Neubauprojektes lägem in etwa auf der Höhe der bisherigen Schulbauten in Winterthur. Danach haben wir auf Nachfrage die Information erhalten, dass die Kosten in Relation zu bisherigen in Winterthur realisierten Schulhausprojekten doch höher seien. Sie seien auch leicht höher als der Durchschnitt aller Referenzobjekte. Im Vergleich zu den Referenzobjekten in der Stadt und im Kanton Zürich würden die Kennwerte aber eher im unteren Bereich liegen. Diesen Aussagen bin ich nachgegangen und in der eigeblendeten Grafik ihr das Resultat.

Der im Planungskredit aufgeführte Kostenrahmen wurde auf der Basis eines Wertes pro m3 Gebäudevolumen berechnet , welche für das Neubauprojekt rund 25% höher liegt als der kantonale Mittelwert oder vergleichbare Bauten in Winterthur. Auf diesem Wert wird in diesem Stand des Planungsverfahrens aber nochmals eine Abweichung von +/-25% zugelassen. Das führt dazu, dass wir im Maximum bis zu 50% mehr für den Neubau Steinacker bezahlen müssten als vergleichbare Neubauten kosten. In der jetzigen und künftigen Finanzlage der Stadt Winterthur? unmöglich!

Damit uns die Kosten nicht aus dem Ruder laufen, müssen wir einen Weg finden, die maximal zulässigen Kosten für Schul- und Verwaltungsbauten schon vor der Planung besser in den Griff zu bekommen und/oder den Mitsprache-Prozess im Parlament neu definieren. Wir wollen über den Ausbaustandart von Projekten mitdiskutieren können. Beim Polizeigebäude und beim Schulhaus Wallrüti hat der Gemeinderat jeweils ein Kostendach festgelegt. Die Erfahrung zeigt, dass die eingereichten Projekte auf dieses Kostendach ausgerichtet werden. Damit kann ein solches Kostendach auch zum Kostentreiber werden, wenn für seine Festlegung keine valablen Vergleichswerte herangezogen werden.

 

In der BBK hat die FDP-Vorschläge eingebracht, bereits im Rahmen von der Machbarkeitsstudie mit einem Kostenplaner zusammenzuarbeiten, um die Kosten genauer evaluieren zu können. Wir haben auch darum gebeten, wenn dieser Weg nicht gangbar sei, dass man uns andere Wege aufzeigen soll, wie wir zu genaueren Kosten oder einem besseren Prozess kommen, damit wir de facto nicht nur ja oder ja sagen können, wenn dann das erarbeitet Schulbau-Projekt vorliegt. Antworten auf diese Frage haben wir in der Kommissionssitzung keine erhalten. Das Amt für Städtebau hat aber signalisiert, dass sie bereit sind, uns neue Vorschläge für einen neuen Prozess zu präsentieren.

 

Da wir für den Schulbau Steinacker aber immer noch die bisherigen Rahmenbedingungen haben, schlägt die FDP heute für das Steinacker einen anderen Weg vor, indem wir für den Projektwettbewerb für den Neubau die Vorgabe von einem Kennwert für den BKP2/GV/m3 auf dem kantonalen Mittel von Fr. 750 (+/-25%) vorgeben. Damit definieren wir für den Neubau den Baustandard, ohne damit einen fixen Betrag vorzugeben. Damit lassen wir auch den Weg frei für kreative Lösungen, ohne den Anreiz der Kostenoptimierung für die Planer zu eliminieren. Insgesamt korrigieren wir aber die maximalen Kosten (oder um es etwas populärsprachlicher zu sagen «den Moment der bösen Überraschung) deutlich nach unten. Mit diesem Antrag reduzieren wir die möglichen Totalkosten für den Umbau um voraussichtlich rund 4 Mio. Franken bzw. um 25% und machen klar, auf welchem Standard wir Schulbauten in Winterthur wünschen.

 

Der Gemeinderat hat beide Anträge der FDP angenommen und die Vorlage mit diesen Änderungen verabschiedet.